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Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung für Unternehmen 

prüfen – berichten – weiterentwickeln

Kapitalgesellschaften, Genossenschaften sowie Stiftungen gehören zu jenen Rechtsformen , für die das Handelsrecht die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vorsieht. Aber auch solche Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben.

Dem Wirtschaftsprüfer obliegt es, die Ordnungsmässigkeit der Buchführung und Bilanzierung zu überprüfen. Aus einem Bestätigungsvermerk - wie er einem positiven Prüfungsergebnis folgt - können keine Auskünfte über die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unternehmens gewonnen werden. Dennoch stellen wir nicht alleine die Bestätigung der Gesetzmässigkeit des Jahresabschlusses in den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit. Vielmehr wollen wir Ihnen unsere aus der Prüfung gewonnenen Informationen und Eindrücke anbieten, um Ihr Unternehmen damit im positiven Sinne weiterzuentwickeln.

  • Prüfung von Jahresrechnungen

  • Prüfung konsolidierter Jahresrechnungen

  • Spezialrevisionen und Sonderprüfungen
    (Gründung, Kapitalherabsetzung etc.)

  • Unternehmensbewertungen / Due Diligence

  • Beratung in Fragen der Rechnungslegung (OR, Swiss GAAP FER)

  • Prüfung von Kontrollsystemen und des Risikomanagements

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